Mit dem Ende der 5. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages schloss auch der sächsische NSU-Untersuchungsausschuss seine Arbeit ab. Zahlreiche Zeugen wurden in nicht weniger als 36 Sitzungen befragt, große Mengen an Unterlagen und Akten wurden dem Untersuchungsausschuss durch die verschiedensten Behörden in Sachsen und anderen Bundesländer zur Verfügung gestellt. Dieser „Berg“ von auszuwertenden Materialien und die vielen Zeugen machten schließlich auch eine Sondersitzungswoche des Ausschusses notwendig. Schließlich ermöglichte es diese umfangreiche Beweisaufnahme den Ausschussmitgliedern, sich ein umfassendes Bild von den Vorkommnissen aber auch der allgemeinen Sicherheitsarchitektur des Freistaates Sachsen zu machen. Grundlegende Veränderungen bei den sächsischen Sicherheitsbehörden sind demnach in den Augen der Regierungsfraktionen nicht nötig. Allerdings besteht in der Frage der Vernetzung und des Austausches von Informationen der verschiedenen Sicherheitsbehörden inkl. des Landesamtes für Verfassungsschutz ein erhöhter Handlungsbedarf.
Die Opposition möchte natürlich noch einen Schritt weitergehen, doch eine Schwächung oder gar Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz, würde den Freistaat in seinem Sicherheitsbedürfnis nur schwächen und damit am Ende ähnliche Gewalttaten begünstigen, anstatt sie zu verhindern. Letztendlich hat der Untersuchungsausschuss auch dazu beigetragen, mit der Mär aufzuräumen, die Sicherheitsorgane des Freistaates „seien auf dem rechten Auge blind“ und wären eher eine Gefahr, als dass sie Nutzen bringen würden. So unterliegt das Landesamt für Verfassungsschutz, wie jeder andere Geheimdienst auch, der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag. Eine Neuauflage des Untersuchungsausschusses wird es wohl in der nächsten Legislatur geben, obwohl nicht wirklich völlig neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Das soll aber keineswegs heißen, dass wir als CDU-Fraktion das Thema Rechtsextremismus bzw. Rechtsterrorismus auf die leichte Schulter nehmen. Im Gegenteil! Es ist auch mein erklärtes Ziel, weiter gegen Fremdenfeindlichkeit und menschenverachtendes Gedankengut vorzugehen. Ein weiterer Untersuchungsausschuss, welcher aber hauptsächlich für parteipolitische Ränkespiele dienen dürfte, ist aber nicht das Mittel, um zukünftig solche Verbrechen zu verhindern. Hier muss viel mehr an der besseren Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in ganz Deutschland gearbeitet werden.