Im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/ 2016 wurden einige wesentliche Veränderungen im Sächsischen Kita-Gesetz vorgenommen, die dann mit dem Haushaltsbegleitgesetz am 29. April verabschiedet wurden. Um diese Veränderungen vorzustellen und zu erläutern, folgte ich der Einladung einer Gemeinderätin nach Stolpen. Vor 40 Erzieherinnen und Erziehern sowie dem Bürgermeister der Stadt, Herrn Steglich, konnte ich darstellen, was unser Ansatz war, um in den nächsten Jahren eine Verbesserung in diesem Bereich zu erreichen. Gleichzeitig wollte ich in der Diskussion mit den Fachkräften aber auch wissen, wo es aus ihrer Sicht noch Potentiale und möglicherweise noch Verbesserungsbedarf besteht.
Mein Ziel war es – und dafür habe ich seit meinem Einzug 2009 in den Sächsischen Landtag gekämpft – die Personalsituation in den sächsischen Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Im Zuge des Landtagswahlkampfes hat sich die CDU Sachsen dazu dann noch einmal explizit positioniert. Am Ende stand folgendes Versprechen des Ministerpräsidenten: „Mein Wort gilt: Ab dem Jahr 2015 werden wir in allen sächsischen Kitas die Personalsituation verbessern.“
Dieses Versprechen haben wir nun mit der Gesetzesänderung eingelöst. Kernpunkt ist dabei die schrittweise Erhöhung des Landeszuschusses an die Kommunen. Zum 01. Januar 2015 hatten sich die kommunalen Spitzenverbände im Zuge des Finanzausgleichsgesetzes mit dem Land bereits darauf geeinigt, die so genannte Kitapauschale je Kind von 1875 Euro auf 2010 Euro anzuheben. Ab dem 01. September 2015 steigt dieser Zuschuss nun noch einmal auf 2085 Euro. Wenn wir am 01. September 2018 dann pro Kind 2455 Euro hinzusteuern, ist der Landeszuschuss seit seiner Einführung im Jahre 2002 dann um 52 Prozent angestiegen! Wie wichtig uns die qualitativ hochwertige Betreuung der Kleinsten ist, zeigt auch noch einmal die Entwicklung der Ausgaben dafür im Landeshaushalt. So steigen die Gesamtkosten für das Kita-Gesetz bis zum Jahre 2019 im Vergleich zu 2014 etwa um ein Drittel an.
Mit der Erhöhung des Landeszuschusses werden wir die schrittweise Absenkung des Personalschlüssels finanzieren. Kommt im Kindergarten derzeit auf 13 Kinder eine pädagogische Fachkraft, so wird das Verhältnis zum 01. September 2015 zunächst auf 1:12,5 (rein rechnerisch) fallen, bevor in einem zweiten Schritt ab dem 1. September 2016 auf 1:12 abgesenkt werden kann. Und auch im Krippenbereich wird eine Personalschlüsselabsenkung vollzogen: ab dem 01. September 2017 von aktuell 1:6 auf dann 1:5,5 und ab dem 01. September 2018 auf 1:5.
Die Frage, die in den nächsten Jahren zu beantworten sein wird, lautet: Führt die Absenkung des Personalschlüssels tatsächlich zu einer Verbesserung der Betreuungssituation in den sächsischen Kindertageseinrichtungen? Das wollte ich mit den Fachkräften vor Ort an diesem Abend erörtern. Wohlwissend dass wir alle nicht die Fähigkeit besitzen, in die Zukunft zu schauen...
In der Diskussion habe ich dann auch deutlich gemacht, dass ich persönlich eine Anrechnung von Vor- und Nachbereitungszeiten sowie das Herausrechnen von Weiterbildungs- und Krankheitszeiten bevorzugt hätte. Das Ergebnis, das jetzt auf dem Tisch liegt, war ein politischer Aushandlungsprozess zwischen den Regierungsfraktionen aus CDU und SPD, den ich natürlich mittrage. Aber ich bin der Meinung, dass eine Anrechnung von Vor- und Nachbereitung direkter bei den Fachkräften angekommen wäre und dass sich dadurch die Bildungsqualität unmittelbar verbessern lassen könnte und letztendlich dort ankommt, wo sie in erster Linie ankommen soll: bei den Kindern in den Einrichtungen.
Allerdings benötigt der Freistaat für die Umsetzung angerechneter Vor- und Nachbereitungszeiten auch das entsprechende personelle Knowhow, damit diese Arbeitszeit in der Gruppenbetreuung tatsächlich kompensiert werden kann. Dass bedeutet: Es werden in etwa 7250 zusätzliche (!) Betreuungskräfte benötigt – also ein Viertel mehr an Personal! Schaut man sich die aktuelle Ausbildungsstatistik jedoch an, so ist es zwar erfreulich, dass immer mehr junge Menschen eine Erzieherausbildung aufnehmen, aber gemessen an dem zusätzlichen Bedarf, der durch die Anrechnung von Vor- und Nachbereitungszeiten entstehen würde, noch immer zu wenige. Denn: 2215 Erzieherinnen und Erzieher schlossen 2014 ihre Ausbildung in Sachsen erfolgreich ab.
Fazit: Um die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen weiter auf einem hohen Niveau halten zu können, müssen wir die Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher in Gänze stärken und mit entsprechenden Maßnahmen im Arbeitsalltag ganz konkret entlasten. Ein erster wichtiger Schritt ist nun getan. Ob es der Richtige war, wird sich zeigen. Aus diesem Grund werde ich in den nächsten Jahren ganz genau hinschauen, um die Frage abschließend beantworten zu können: Führt die Absenkung des Personalschlüssels tatsächlich zu einer Verbesserung der Betreuungssituation in den sächsischen Kindertageseinrichtungen?